Richtiges Verhalten am Schutzweg

Grundsätzlich hat ein Autofahrer einem Fußgänger das ungefährliche Überqueren der Straße auf dem Schutzweg zu ermöglichen. Für den Fußgänger gilt aber auch die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten. Wir haben nachgefragt wie das in der Praxis gehandhabt wird.

Sendung vom 23.12.2011