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Angehörige der evangelischen Kirche müssen künftig auf ihren Feiertag am Karfreitag verzichten. Das hat man im Nationalrat jetzt beschlossen und gilt für alle Religionsgruppen. Wer dennoch an diesem Tag frei haben möchte, hat die Möglichkeit einen „persönlichen Feiertag“ zu beantragen. Dafür wird allerdings ein Urlaubstag fällig. Im Nationalrat zeigt man sich von der neuen Regelung überzeugt
www.wko.at, www.feiertage-oesterreich.at
Sendung vom 05.03.2019