Umtausch, Gutscheine, Online-Shopping…

Nach den Feiertagen werden viele Geschenke wieder umgetauscht. Ein Umtausch ist zwar möglich, aber nicht gesetzlich garantiert. Es kommt auf den Willen des Geschäftes an, ob ein Umtausch möglich ist oder nicht. Wichtig ist es aber, den Kaufbeleg beim Umtausch mitzunehmen. Schenkt man Gutscheine können diese auch befristet ausgestellt sein. Und beim Kauf im Internet hat man 14 Tage nach Erhalt der Ware ein Rücktrittsrecht. http://noe.arbeiterkammer.at

Sendung vom 14.12.2018