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Meerblick, naturbelassener Strand, nahe am Zentrum gelegen. Reisekataloge versprechen den perfekten Urlaub und sind für viele Konsumenten eine wichtige Entscheidungshilfe. Für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen muss der Reiseveranstalter auch einstehen. Wenn Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht werden, lautet die Empfehlung der Konsumentenschützer beim Reisebetreuer zu reklamieren.
Sendung vom 21.02.2012