Unterschiedlicher Umgang mit Kurzparkzonen

Wie bereits während des ersten Lockdowns ist in St.Pölten die Gebührenpflicht in allen Kurzparkzonen bis 6. Dezember aufgehoben worden. Weiter aufrecht bleibt aber die maximale Parkdauer von 3 Stunden, daher muss bis auf weiteres eine Parkuhr gestellt werden. Einen anderen Weg verfolgt man dagegen in Krems, wo die Gebührenpflicht in den grünen und blauen Zonen trotz Lockdown aufrecht bleibt.

Sendung vom 24.11.2020