Rauchen verboten

In vielen Gaststätten ist die Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich bereits erfolgt. Spätestens bis Ende Juni müssen die Arbeiten abgeschlossen sein, denn danach gelten Lokale über 50m² ohne räumliche Trennung automatisch als Nichtraucherlokale. Eine Kontrollinstanz gibt es dafür nicht. Die Behörden werden nur bei einer Anzeige aktiv.

Sendung vom 13.01.2010