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Nach positiver Umweltverträglichkeitsprüfung hat nun das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf Errichtung abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt die öffentlichen Interessen am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels – insbesondere durch eine höhere CO2 Belastung - über die standortpolitischen und Arbeitsmarktpolitischen Interessen. Landeshauptmann Erwin Pröll hat rechtliche Schritte angekündigt und kritisiert das Erkenntnis scharf.
Sendung vom 17.02.2017