Der Drahtesel in der Fußgängerzone sorgt für Ärger

Eine Sonderregelung des Magistrats erlaubt das Fahrradfahren in der St. Pöltner Fußgängerzone. Doch es gilt: Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Laut Polizei darf man mit etwa 4 bis 5 km/h auf seinem Rad unterwegs sein. Auf die wenigsten trifft das zu. Die Zahl der Beschwerden über zu schnelle Radfahrer steigt.

Sendung vom 17.05.2016