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In vielen Gaststätten ist die Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich bereits erfolgt. Spätestens bis Ende Juni müssen die Arbeiten abgeschlossen sein, denn danach gelten Lokale über 50m² ohne räumliche Trennung automatisch als Nichtraucherlokale. Eine Kontrollinstanz gibt es dafür nicht. Die Behörden werden nur bei einer Anzeige aktiv.
Sendung vom
13.01.2010, Red.: AI